Was ist bei einer testamentarischen Verfügung zu beachten?

Auch durch Verfügung in Ihrem Testament können Sie Kolibri bzw. einen besonderen Zweck nachhaltig unterstützen. Dazu geben wir Ihnen im Folgenden einige nützliche Hinweise.

Die gesetzliche Erbfolge

Existiert kein Testament, erbt nach dem Gesetz der Ehegatte/die Ehegattin neben Erben erster Ordnung (Kinder, oder bei deren Vorversterben Enkel oder Urenkel) ein Viertel des Nachlasses und neben Erben zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten) die Hälfte. Sind weder Verwandte der ersten oder zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erhält der überlebende Ehegatte/die überlebende Ehegattin die ganze Erbschaft.

Zum gesetzlichen Erbteil erhält die überlebende Ehegattin/der überlebende Ehegatte im Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein weiteres Viertel der Erbschaft. Bei Gütertrennung und zwei bzw. drei Kindern, erhält die Ehegattin/der Ehegatte nur ein Drittel bzw. ein Viertel.

Grafik gesetzliche Erbfolge

Der Pflichtteil

Wenn Sie Eltern, Kinder oder Ihre Ehegattin/Ihren Ehegatten durch einTestament von der Erbfolge ausschließen, steht diesen trotzdem immer die Hälfte des gesetzlichen Erbes zu.

Testament

Wenn keine gesetzlichen Erben und kein Testament vorhanden sind, fällt Ihr Nachlass an den Staat. Mit einem Testament legen Sie dagegen ganz klar fest, wem Sie wie viel hinterlassen und welchen Zweck Sie unterstützen möchten. Was Sie Kolibri oder den vier in diesem Artikel vorgestellten interkulturellen Organisationen vermachen, bleibt uneingeschränkt erhalten, da alle fünf als Gemeinnützige keine Erbschaftssteuer zahlen. Jeder Euro kommt der Unterstützung bedürftiger Kinder und Familien zugute.

Mit einem Testament legen Sie ganz klar fest, wem Sie wie viel hinterlassen oder welchen Zweck sie unterstützen wollen.

Das eigenhändige Testament

Das gesamte Testament muss von Ihnen selbst handschriftlich geschrieben und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein. Es soll den Ort der Niederschrift und das Datum enthalten. Für etwaige spätere Änderungen oder Ergänzungen gilt das Gleiche.
Es empfiehlt sich, Einzelblätter des Testaments zu nummerieren.

Sie können ein privatschriftliches Testament jederzeit durch Errichtung eines neuen oder der Änderung des alten Testaments widerrufen. Ein gemeinsames Testament kann nur gemeinsam geändert oder widerrufen werden.

Achtung: Privat aufbewahrte Testamente gehen nicht selten verloren. Gegen geringe Gebühr können Sie sie beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben.

Das öffentliche Testament

Das öffentliche Testament wird bei einem Notar errichtet, der es in amtliche Verwahrung gibt. Der Vorteil ist, dass Ihre Wünsche eindeutig und rechtlich einwandfrei formuliert werden. Erbstreitigkeiten können dadurch vermieden werden. In vielen Fällen ist es auch empfehlenswert, sich mit Fachanwälten zu beraten, wie Sie Ihre Ziele tatsächlich umsetzen können.

Bei einem Wert des Erbes von ca. 50.000 Euro beträgt eine volle Notariatsgebühr derzeit ca. 350 Euro. Das Geld für die notarielle Beurkundung ist unter Umständen auch deshalb gut angelegt, weil die Erben zur Umschreibung von Immobilien keinen Erbschein benötigen.

Wie Sie Angehörige, Freunde und Kolibri berücksichtigen

In Ihrem Testament können Sie neben Ihren Erben weiteren Personen oder einer gemeinnützigen Organisation ein Vermächtnis zukommen lassen.

So können Sie z.B. verfügen, dass die Kolibri Interkulturelle Stiftung (oder eine der hier vorgestellten interkulturellen Organisationen) eine bestimmte Geldsumme oder einen bestimmten Vemögensgegenstand aus Ihrem Nachlass erhalten sollen – ohne Erbe zu werden.

Beispiel eines Testaments

Wir, Katharina und Friedrich Mustermann, setzen uns gegenseitig
als Erben ein. Nach dem Tode des Letztverstorbenen/der Letztverstorbenen soll unsere
liebe Nichte Maria Musterfrau Erbin sein.
Kolibri-Interkulturelle Stiftung in München vermachen wir
25.000 Euro, zahlbar sechs Monate nach dem Ableben des
Letztverstorbenen/der Letztverstorbenen.
Katharina Mustermann
Friedrich Mustermann

Der Staat erbt mit – Kolibri erbt steuerfrei!

Bis zur Höhe bestimmter Freibeträge bleiben Einnahmen aus einem Erbe und Schenkungen steuerfrei, z.B. bis 500.000 Euro bei Ehegatten und 400.000 Euro bei Kindern und auch für die Enkel – sofern die Kinder des Erblassers bereits vorher gestorben sind. Leben diese noch, gilt für die Enkel ein Freibetrag von 200.000 Euro. Die Freibeträge für die Urenkel oder auch für Eltern, die von ihren Kindern erben, liegen bei 100.000 Euro, für alle übrigen Erben auch ohne Verwandtschaftsverhältnis bei
20.000 Euro. Lebenspartner oder Kinder des Verstorbenen, die auf dessen finanzielle Unterstützung angewiesen waren, profitieren bei der Besteuerung zudem von zusätzlichen Versorgungsfreibeträgen.

Gemeinnützige Stiftungen wie Kolibri und die vier hier vorgestellten interkulturellen Organisationen erben dagegen steuerfrei. Und was an sie aus einem Erbe oder einer Schenkung innerhalb von zwei Jahren übertragen wird, ist ebenfalls Erbschafts- und Schenkungssteuerfrei.

Schenkung

Mit einer Schenkung an Ihre Lieben oder als Zuwendung an eine gemeinnützige Organisation wie die Kolibri Interkultkulturelle Stiftung können Sie zu Lebzeiten selbst beobachten und erleben, was Ihre großherzige Tat bewirkt.

Die Schenkungssteuer entspricht der Erbschaftssteuer. Es gelten die gleichen Freigrenzen (die Sie allerdings alle zehn Jahre erneut ausschöpfen können).

Pflichtteilsberechtigte können dabei kurzfristig nicht übergangen werden. Nach dem Erbfall haben sie innerhalb von zehn Jahren ein (teilweises) Anfechtungsrecht gegen die Schenkung oder Zuwendung, soweit ihr Pflichtteil dabei geschmälert wurde. Dieses Anfechtungsrecht verringert sich jährlich um 10 %.

Schema Erbschafts- und Schenkungssteuer

Steuerklasse Personen Freibetrag (Euro)
I Ehepartner 500.000
I Kinder und Stief- und Adoptivkinder sowie Enkel,
deren Eltern bereits verstorben sind
400.000
I Enkel, deren Eltern noch leben
Urenkel
200.000
I Eltern und Großeltern (bei Erbschaft) 100.000
II Geschwister, Nichten und Neffen,
Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern,
geschiedene Ehepartner
20.000
III Eingetragene Lebenspartner 500.000
III Weitere Nichtverwandte 20.000
Wert des Erbes
oder der Schenkung
bis einschließlich (Euro)
  Steuerklasse I   Steuerklasse II   Steuerklasse III
75.000 7 % 15 % 30%
300.000 11 % 20 % 30 %
600.000 15 % 25 % 30 %
6.000.000 19 % 30 % 30 %
13.000.000 23 % 35 % 50 %
26.000.000 27 % 40 % 50 %
darüber 30 % 43 % 50 %

Vorsorgevollmacht

Treffen Sie eine Vorsorgeregelung zugunsten einer bekannten und vertrauenswürdigen Person. Sonst besteht die Gefahr, dass das Vormundschaftsgericht bei einer psychischen Krankheit, Behinderung oder Altersverwirrtheit einen Amtsbetreuer einsetzt.

Patientenverfügung

Mit einer solchen Verfügung dokumentieren Sie, dass Sie sich nach sachkundiger Beratung und reiflicher Überlegung für bestimmte Anordnungen im Falle  einer evtl.  schweren Erkrankung entschieden haben.

Regelung der Bestattung

In einem Vorsorgevertrag mit einem örtlichen Bestattungsunternehmen können sie Details Ihrer Beisetzung regeln und Listen aller zu benachrichtigen Stellen und Personen hinterlegen.

Testamentsvollstreckung

Im Testament können Sie auch die Einsetzung einer vertrauenswürdigen Person als Testamentsvollstrecker (und Anweisungen an diese) regeln. So sichern Sie eine unparteiische Verwaltung und Teilung Ihres Nachlasses.

Welche Vorteile haben Sie, wenn Sie Kolibri unterstützen?

Sie finden eine Gemeinschaft von Gleichgesinnten, unter denen Sie sich wohlfühlen.
Wer mitwirkt kann auch mitbestimmen. Sie sind bei unseren Festen und Veranstaltungen dabei.

Zuwendungen an die Kolibri Interkulturelle Stiftung sind bis zu 20 v. H. des Gesamtbetrags Ihrer jährlichen Einkünfte bzw. Gewinne  steuerabzugsfähig. Zuwendungen in den Kapitalstock einer neu errichteten Stiftung können zusätzlich einmalig bis zu einer Höhe von einer Million Euro (pro Ehepartner und auf Wunsch verteilt auf 10 Steuerjahre) abgesetzt werden. Das gilt z.B., wenn Sie eine Treuhandstiftung unter dem Dach von Kolibri errichten.

Ihre Schenkung oder Ihr Vermächtnis an die Kolibri Interkulturelle Stiftung ist Erbschafts- und Schenkungssteuerfrei. Das gilt auch, wenn Sie etwas, das Sie geerbt oder geschenkt bekamen, innerhalb von 24 Monaten an Kolibri spenden oder stiften.

Durch Schenkung lebt Ihr Vermächtnis weiter.

Ihre Zuwendung an Kolibri Interkulturelle Stiftung (oder die unten genannten Organisationen) zu Lebzeiten oder als Vermächtnis gibt Ihrem Leben noch ein Stück mehr Sinn über Ihr Leben hinaus – von einer Generation zur nächsten.

Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen

Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten,
schriftliche Informationen können kein persönliches Gespräch ersetzen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an uns – dadurch entstehen Ihnen keinerlei Verpflichtungen und alles, was Sie uns mitteilen, unterliegt strikter Diskretion.

Dr. Marietta Birner, 1. Stiftungsvorständin
Karlstraße 50, 80333 München
Fax: 089/544671 -93 *)

Rechtsanwältin Elisabeth Mach-Hour
Vorsitzende des Stiftungsbeirats