Gleichberechtigung – ein Grundrecht nur für „rein“ deutsche Familien?

Warum es den Verband binationaler Familien und Partnerschaften nach über 50 Jahren immer noch gibt. 

Fehlende Gleichberechtigung wird allgemein als ein Problem zwischen Frauen und Männern oder zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern diskutiert. Wenn man sich als deutsche Staatsangehörige mit einem Partner oder einer Partnerin aus einem Nicht-EU-Land verbindet, wirkt sich das bis heute aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und Verordnungen und des aufgeheizten gesellschaftlichen Klimas existenziell auf die ganze Familie aus.

Binationale Famile - Mutter, Vater, 3 Töchter - Foto iaf

Vor über 50 Jahren war ich selbst davon betroffen, weil mein Mann aus Syrien kam. Ein Beamter in der Ausländerbehörde erklärte mir: “Wenn Sie Ihr zweites  Staatsexamen haben, müssen Sie mit Ihrem Mann in seine Heimat gehen.” und mein Sohn wurde als Ausländer geboren.

Obwohl ich schon jahrelang Jura studiert hatte, kannte ich den Fachbegriff „Inländerdiskriminierung“ nicht. Er beschreibt Fälle, in denen eigene Staatsbürger im Vergleich zu EU-Bürgern benachteiligt werden.

Weil ich nicht verstand, warum ich durch meine Partnerwahl offensichtlich deutsche Bürgerrechte verloren hatte, engagierte ich mich in einer kleinen Selbsthilfegruppe von deutschen Frauen, um dagegen zu protestieren.

Historische Benachteiligung und der Kampf um Gleichberechtigung

Daraus wurde in München eine anerkannte Ehe- und Familienberatungsstelle, in der Sozialpädagogen und Familientherapeuten gemeinsam mit Ehrenamtlichen binationalen, migrantischen und globalen Paaren und Familien mit Beratung und Unterstützungsangeboten zur Seite stehen. 

Die eklatanten gesetzlichen Benachteiligungen der 70iger Jahre, wie die so genannte „Folgepflicht der Frau“, wurden auf unser Betreiben hin beseitigt. 2004 hatte unser Verband erkämpft, dass die Ehebestandszeit für einen eigenständigen Aufenthaltsstatus von vier auf zwei Jahre herabgesetzt wurde. Dadurch konnten sich ausländische Ehefrauen, die von ihrem  deutschen Ehemann Gewalt und Abhängigkeit erlitten, früher trennen, ohne ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlieren. 2011 wurde diese Frist in einem Gesetz wieder von zwei auf drei Jahre heraufgesetzt, weil sich die politischen Mehrheitsverhältnisse geändert hatten. Damit sollten Scheinehen bekämpft werden, „missbräuchliche Ehen zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts“. Scheinehen war auch so ein Phänomen, von dem unser Personenkreis seit den 90iger Jahren verfolgt wurde. Beamte überprüften ohne konkrete Hinweise durch unangemeldete Hausbesuche, ob es sich um eine „echte“ Ehe handelte. 

Aktuelle gesetzliche Hürden und ihre Folgen

Das neuste Beispiel, wie eine ganze Gruppe unter Generalverdacht gestellt wird, ist das im Juni 2026 trotz massiver Kritik zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaften“. Wird ein Kind geboren, dessen Eltern nicht verheiratet sind, wird die Anerkennung der Vaterschaft zukünftig  von der Zustimmung der Ausländerbehörde abhängig gemacht, falls ein Elternteil keinen gesicherten Aufenthaltsstatus hat. Eine Einmischung des Ausländerrechts in Familienangelegenheiten, wie ich sie schon vor über 50 Jahren erlebt hatte, als ich mich in einen Mann verliebt hatte, ohne vorher nach seiner Aufenthaltserlaubnis zu fragen. 

Seit damals sind der Personenkreis der Ratsuchenden globaler und die Fragestellungen in der Beratung vielfältiger geworden. Gleich geblieben ist, dass bei einer Heirat die Familienzusammenführung durch rechtliche Bestimmungen erschwert wird, in manchen Fällen gar unmöglich erscheint. Wenn zum Beispiel eine deutsche Entwicklunghelferin in Ghana einen Mann von dort heiratet, darf der Ehemann erst nach Deutschland einreisen, wenn er von der zuständigen deutschen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt bekommen hat. Bis er endlich einen Termin zur Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung bekommen hat, dann alle notwendigen Urkunden besorgt und übersetzt worden sind, die zur Entscheidung über den Antrag an den Aufenthaltsort des deutschen Ehepartners gesandt werden, vergehen Monate, manchmal Jahre.

Da hilft es auch nicht, wenn inzwischen in Deutschland ein gemeinsames Kind auf die Welt gekommen ist, das seinen Vater erst spät kennenlernen wird. Das macht  die freie Partnerwahl und den Schutz von Ehe und Familie, die das Grundgesetz garantiert, zur Illusion, führt bei den Betroffenen zu Frustration und psychischen Belastungen und bei den Beraterinnen zu Ohnmachtsgefühlen. Das Paradoxon: wenn eine Italienerin, in München lebend, im Ausland einen Ghanaer oder sonstigen Drittstaatler heiratet, muss diesem nach EU – Recht sofort eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Die Frage ist also geblieben: Warum werden Paare und Familien rechtlich unterschiedlich behandelt, je nachdem, ob der Partner, die Partnerin aus einem EU-Land oder aus einem Drittland kommen?  

Nachdem in den öffentlichen Medien rechte Politiker ungestraft Hass gegen Migranten verbreiten und in den sozialen Medien in übler Weise gehetzt wird, erleben immer mehr weiße Eltern und ihre schwarzen Kinder sowie schwarze Jugendliche Rassismus im Alltag. Ihnen hilft der Verband mit mit seinen Beratungs – und Bildungsangeboten bei der Findung ihrer Identität und der Stärkung ihres Selbstvertrauens. 

Trotz des Rückgangs der Zahl der Zuwandernden wird die Wartezeit für eine Beratung immer länger. Im Jahr 2025 nahmen insgesamt 1.256 Ratsuchende aus 124 Nationen, fast ausschließlich aus nicht EU-Ländern, unsere Angebote in Anspruch. Wegen Kürzungen der öffentlichen Zuschüsse ist ungewiss, ob wir unser vielfältiges Unterstützungsangebot aufrecht erhalten können. Deshalb sind wir dankbar, dass wir von der Stiftung Kolibri zuverlässig eine jährliche Förderung erhalten.  

Elisabeth Mach-Hour 

 

 

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